Die Ausfuhranmeldung ist auf dem Zollvordruck 0733 – Exemplare Nr. 1-3 des Einheitspapiers – abzugeben. Wie dieser ausgefüllt werden muss, ergibt sich aus dem Merkblatt zum Einheitspapier. Wichtig für
den Anmelder ist hierbei vor allem der Eintrag "RET-EXP - 30400" für
die gewünschte Rückgabe des Exemplars Nr.3 des Einheitspapiers
in Feld 44 der Ausfuhranmeldung. Dieses Exemplar dient als Nachweis,
dass das Ausfuhrverfahren ordnungsgemäß beendet ist.¹ ¹ Quelle: www.zoll-d.de / Seite der deutschen Zollverwaltung