Von der Bundeszollverwaltung wird zentral eine 7-stellige Zollnummer
(z.B.: 1234567) für Beteiligte vergeben, die an Verfahren
mit IT-Unterstützung oder an Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - bzw. der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE - teilnehmen bzw. regelmäßig
Zollanmeldungen abgeben. Sie wird als Identifikations- bzw. Ord- nungskennzeichen
verwendet, unter dem Adressdaten des Beteiligten, die ihm er- teilten
Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen,
unter Beachtung des Datenschutzes, erfasst werden und dient damit
den Zollstellen als Information bzw. Hilfe. Ferner ist sie für den
Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten
Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt er- forderlich.
Zollanmeldungen ohne Zollnummer werden nicht mehr angenommen.¹ ¹ Quelle: www.zoll-d.de / Seite der deutschen Zollverwaltung