Ausfuhranmeldung
Die Ausfuhranmeldung ist auf dem Zollvordruck 0733 – Exemplare Nr. 1-3
des Einheitspapiers – abzugeben. Wie dieser ausgefüllt werden muss, ergibt
sich aus dem Merkblatt zum Einheitspapier. Wichtig für den Anmelder ist
hierbei vor allem der Eintrag "RET-EXP - 30400" für die gewünschte Rückgabe
des Exemplars Nr.3 des Einheitspapiers in Feld 44 der Ausfuhranmeldung.
Dieses Exemplar dient als Nachweis, dass das Ausfuhrverfahren ordnungsgemäß beendet ist.¹
¹ Quelle: www.zoll-d.de / Seite der deutschen Zollverwaltung