Embargos beschränken die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern, z.B. Totalembargos, Teilembargos oder Waffenembargos.
Inzwischen gibt es auch personenbezogene, länderunabhängige Embargos ("Anti-Terror-Listen").
Die Europäische Union hat in mehreren Verordnungen restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus beschlossen. Gemäß den dort enthaltenen Bestimmungen dürfen bestimmten Personen, Gruppen oder Organisationen, die in den zu den Verordnungen zugehörigen Namenslisten aufgeführt sind, weder direkt noch indirekt finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
Quelle: www.bafa.de