Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual use - Güter). Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Waren, Software und Technologie, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können. So kann man beispielsweise mit einer Fräsmaschine Bauteile sowohl für zivile als auch militärische Produkte bearbeiten. Die zunehmende Globalisierung lässt effiziente Exportkontrolle nur bei verstärkter internationaler und europäischer Zusammenarbeit zu. Die Bundesrepublik ist zahlreichen internationalen Verträgen und Exportkontrollgremien beigetreten, die der Harmonisierung der Exportkontrollvorschriften und der Genehmigungspolitiken dienen. Von besonderer Bedeutung sind die in den Exportkontrollgremien aufgestellten Güterlisten, die regelmäßig auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Die Ausfuhr von Dual use-Gütern aus der Europäischen Union wurde weitestgehend harmonisiert. Es gilt europäisches Recht.
Quelle: www.bafa.de