Welche Waren darf ich zoll- und steuerfrei aus einem Drittland als Urlaubsschnäppchen oder Geschenk mitbringen?
Abgabenfrei sind Waren, die Sie innerhalb der Reisefreigrenzen einführen
unter
folgenden Voraussetzungen:
- Sie müssen die Waren selbst mitführen
- Die Waren müssen bestimmt sein zum persönlichen Ge- oder Verbrauch
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, gelten bestimmte Mengen- und
Wertgrenzen
(Tabak, Alkohol, Kaffee, Parfüm, Arzneimittel nachzulesen unter
www.zoll.de / Reise- freigrenzen).
Für andere Waren, sprich Urlaubsmitbringsel, ist die Freigrenze bis zu
einem
Warenwert von insgesamt 175 EUR (ausgenommen: Goldlegierungen und
-plattierungen)¹
¹ Quelle: www.zoll-d.de / Seite der deutschen Zollverwaltung