Beantragung Ihrer Zugangsdaten beim Statistischen Bundesamt
Übernahme und Verwaltung Ihrer statistikrelevanten Stammdaten
Hilfestellung bei der Ermittlung der Statistischen Warennummer
Monatliche Meldung Ihrer Eingangs- und/oder Versendungsdaten über eine sichere SSL-Verbindung
Hilfestellung und Korrespondenz bei Rückfragen vom Statistischen Bundesamt
Wichtige Information
Von der Meldepflicht befreit sind in
Deutschland umsatzsteuerpflichtige
Unternehmen, deren Versendungen
in andere EU-Mitgliedstaaten bzw.
Eingänge den Wert von jeweils
300.000 EUR im Vorjahr nicht über-
schritten haben.