Was ist bzw. wann benötige ich eine Ausfuhrgenehmigung?
Genehmigungspflichtig ist die Ausfuhr immer dann, wenn das Gut in einer europäischen oder nationalen Güterliste genannt ("gelistet") ist. Die Spannweite der von den Listen erfassten Güter reicht von Waffen, Munition und deren Produktionseinrichtungen über Materialien, Anlagen und Ausrüstung für kerntechnische Zwecke, Hochleistungswerkstoffe, bestimmte Werkzeugmaschinen, Elektronik, Rechner, Telekommunikation bis hin zu bestimmten Chemieanlagen und Chemikalien. Neben den Genehmigungspflichten für gelistete Güter gibt es europäische und nationale Genehmigungspflichten für nicht-gelistete Güter, die am Verwendungszweck der Güter anknüpfen. Diese sog. „catch-all“-Regelungen betreffen in der Regel nur kritische Länder. Zusätzlich sind unter bestimmten Umständen auch die Leistung von technischer Unterstützung sowie Handels- und Vermittlungstätigkeiten ("Brokering") einer Kontrolle unterworfen. Genehmigungsfähig ist eine Ausfuhr, wenn die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet werden.
Quelle: www.bafa.de